Im Lehrplan der Handelsakademie ist ein Pflichtpraktikum vorgesehen.
Wozu?
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- ErgÀnzung und Vertiefung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse und FÀhigkeiten
- Kennenlernen betrieblich-organisatorischer ZusammenhÀnge
- Einblick in die Arbeitswelt und erste Kontakte zur Arbeitswelt
- Erleichterung des Einstiegs in den Beruf
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Wie lange?
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- 300 Arbeitsstunden Ă 60 Minuten
- Aufteilung in Blöcke möglich
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Wann?
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- bis spĂ€testens vor Antritt zur Reife- und DiplomprĂŒfung
- auĂerhalb der Unterrichtszeit
- in den Ferien oder in der Schulzeit (z.B NebenbeschÀftigung am Wochenende)
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Wo?
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- Unternehmen
- Organisationen und Ămter (z.B. Gemeinde)
- im In- oder Ausland
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Was?
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- FacheinschlÀgige TÀtigkeit
(im Zweifelsfall: Entscheidung durch die Schule)
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Nachweis
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- ArbeitsbestÀtigung
- Portfolio = Dokumentation durch SchĂŒler
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Finden der
PraxisplÀtze
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- GrundsĂ€tzlich in der Eigenverantwortung der SchĂŒlerInnen und Eltern
- UnterstĂŒtzung durch die Schule
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Information der SchĂŒler
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- Im Gegenstand âBusiness Behaviourâ
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Detaillierte Informationen finden Sie hier.